Trinke Preetzen

Trinke (auch Trineke) Preetzen ist Stiefmutter Anjes und Tochter des in/vor Kiel ansässigen Viehhirten Hinrich Busch. Das Verhältnis zu Anjes Vater (Sind sie entzweit? Ist er tot? …) findet in den Akten keine Erwähnung. Trinke P. wohnt in der Flämischen Straße im Keller des Hauses von Detlef v. Ahlefeld. Sie ist keine Kieler Bürgerin, gehört also der Unterschicht an. Ihr Alter ist völlig ungewiss. Als Hebamme dürfte sie sich nicht verdingt haben – das wäre vermutlich in den Akten aufgetaucht.

Urteil gegen Trinke Preetzen (Obergerichtsprotokoll) am 30.6.1676


Obergerichtsprotokoll der Stadt Kiel Nr. 7, 1674-1679 p. 238, not. chart. coaev.
© Stadtarchiv Kiel.

(Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protok der Stadt Kiel Nr. 7, 1674-1679 p. 238, not. chart. coaev.)

Publicatum Kihl den 30. Juni 1676.
In peinlicher Inquisition Sache des hiesigen Gerichts ex officio Inquirenten eines, entgegen undt wider Trinke Preetzen als Inquisitin anderntheils in p[unct]o bezüchtigter und überwiesener Hexerey erkennen Bürgermeister undt Rath der Stadt Kihl auf[grund] constituirter, Fiscalis übergebener articulis undt der dagegen von [dem] der Inquisitinam adjungirten Defensore deducirten vermei[ntlichen] Unschuldt, auch daruf vorgenommenen scharfen Frage, samt allen sonst dabey bemerketen undt erwogenen Ümbständen [hier-]mit für recht: Aldieweil aus denen Inquisitionsacten klährlich erhellet, ein solches auch die Inquisitin selbst bekannt [und] dabey bestendig verharret, daß sie in ihrer jugendt von Ihr[es] Vattern Bruders Frau Teke Buschen die Hexerey erlernet, Gott Ihren Schöpfer verläugnet, und sich zu dem Satan undt ihrem Abgott [,] Cupidum genannt, gegeben, auch mit demselben nicht (Randnotiz: welcher allemal alß ein schwartzer Hund zu ihr gekommen) allein einen Bundt gemacht und ihn öffters angebetet, sondern auch mit demselben verschiedentlich gebuhlet und Unzucht getrieben, daraus Würm hervorgebracht, die *Oblaten schendtlich mißbrauchet (Randnotiz: in den hochheiligen Nachtmahl empfangen), sich unterschiedtlich auf dem Hexentanz mit finden laßen. Überdem Ihre Stieftochter (bei jahren) Anja Pretzen etwa v[on 13] jahren in ihrem Keller zu dieser Hexerey gleichmeßig verleitet, undt sowohl dieselbe, als 4 sogar kleine, annoch unmündige Kinder in denen gebeten, an statt Gottes des Satans Nahmen zu nennen und also zu beten gotteslästerlicher weise unterrichtet, durch diesem allen aber sich gegen Gott undt Ihren Schöpfer gröblich versündiget, und dahero sich der so wohl Gott- als weldtlichen Rechten hieruf verordnete Strafe würdig und theillhaftig gemachet, daß sie derentwegen Ihr selbst zur wohlmeritirten Strafe und andern zum abscheu mit der ordentlichen Strafe des Fewers vom vom Leben zum Tode zu bringen sey wie sie den[n] hiermit undt in Kraft dieses dazu condemniret undt [ver-]urtheilet undt deßen execution dem Nachrichter anbefo[hlen] wird V[on] R[echt] u[nd] G[erichts] W[egen].