Bürgermeister Johannes von Lengerke


Johannes von Lengerke, Bürgermeister. Epitaph in der Kirche St. Nikolai Kiel.
Foto: Koll 2013.

Die Geschicke der Stadt Kiel lenkt seit alters her der Magistrat (Rat). Er regiert und fällt Urteile nach Lübschem Recht. An seiner Spitze stehen traditionell zwei Bürgermeister. Einer davon ist 1676 Johannes von Lengerke.

Er ist kein gebürtiger Kieler, lebt aber schon geraume Zeit am Ort, genauer: Ecke Holstenstraße/Faulstraße. Auch sein Großonkel war bereits Kieler Bürgermeister. Geboren wurde Johannes in Osnabrück – darauf verweist der im Drehbuch Lengerke zugeschriebene Ausdruck „gnatzig“.

Johannes von Lengerke kann im Jahr 1676 auf eine glückliche Karriere zurückblicken, die in ihrer Anbindung an Rechtswesen und Geistlichkeit spürbar Auftrieb erfuhr. Schnell absolvierte von Lenkerke ein Jura-Studium in Rostock. Mit 24 Jahren wurde er Vikar, heiratete mit 29 die einzige Tochter eines Lübecker Domherren. Sie verstarb früh. Mit 32 Jahren heiratete von Lengerke erneut, diesmal die Tochter eines Kieler Landgerichtsnotars. Lengerke wurde Landgerichts-Advokat. Mit 43 Jahren erhob ihn die Kieler Obrigkeit zum Ratsherrn, mit 59 Jahren wurde er zum ersten Mal Bürgermeister. Seine zweite Frau starb 1663.

1676 ist Johannes von Lengerke 71 Jahre alt, zweimaliger Witwer, verfügt über viele Jahre Amtserfahrung und langes Haar, das unter einem Scheitelkäppchen abwärts wallt. Rundherum glücklich ist er dennoch nicht. Er sieht sich Zwangsmaßnahmen der dänischen Obrigkeit ausgesetzt, die zur Zeit weite holsteinische Landesteile besetzt, darunter auch Kiel. Chronist Nicolaus Fehse vermerkt, von Lengerke habe seit 1675 „abermals vier Jahre eine große Kriegsbeschwerde ausstehen , da man ihn sonderlich vor allen sowohl mit thätlicher Gefährlichkeit des Leibes als auch mit höchstbeschwerlicher Contribution zugesetzet“ habe. Möglicherweise nehmen die Dänen Lengerke übel, sich in den 40er Jahren an den Schwedischen Kriegen gegen Dänemark beteiligt zu haben.

Johannes von Lengerke stirbt 1681. Vorher ordnet er das Rechnungswesen der Kirche.