{"id":232,"date":"2014-06-16T01:35:26","date_gmt":"2014-06-15T23:35:26","guid":{"rendered":"http:\/\/www.einmetjennahmenspreetzen.de\/wordpress\/?page_id=232"},"modified":"2014-07-09T02:59:24","modified_gmt":"2014-07-09T00:59:24","slug":"folter","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.einmetjennahmenspreetzen.de\/wordpress\/folter\/","title":{"rendered":"Folter"},"content":{"rendered":"<div style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.einmetjennahmenspreetzen.de\/wordpress\/trinke-preetzen\/\">Trinke Preetzen<\/a> wurde mehrfach gefoltert, nachdem sie am 1.5.1676 in die <a href=\"http:\/\/www.einmetjennahmenspreetzen.de\/wordpress\/b\u00fcttelei\/\">B\u00fcttelei<\/a> verlegt wurde. Das belegen die Eintr\u00e4ge in den <a href=\"http:\/\/www.einmetjennahmenspreetzen.de\/wordpress\/kiel-im-jahr-1676\/\">Kieler<\/a> Obergerichtsprotokollen. Trotz wiederholter Folter scheinen die Verh\u00f6re nicht die gew\u00fcnschten Ergebnisse erzielt zu haben. Das lag offenbar in der Weigerung der Inhaftierten begr\u00fcndet, unter Folter abgepresste Gest\u00e4ndnisse zu best\u00e4tigen, wenn die Folterwerkzeuge abgenommen waren. Sie widerrief. Die Gest\u00e4ndnisse wurden damit f\u00fcr das Gericht wertlos. Erst sieben Wochen sp\u00e4ter, am 19.6.1676, war Trinke Preetzen offenbar m\u00fcrbe und gestand, wie die Protokolle berichten, \u201eohne Zwang\u201c. Sie beendete damit den Kreislauf zu gestehen, danach zu widerrufen und damit einer erneuten Folter entgegen zu sehen. Sie gab ihren Vater <a href=\"http:\/\/www.einmetjennahmenspreetzen.de\/wordpress\/hinrich-busch\/\">Hinrich Busch<\/a> als Hexenmeister an. Auch er wurde gefoltert und gestand.Auszug aus dem Obergerichtsprotokoll (Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protokoll der Stadt Kiel Nr. 7, 1674-1679 p. 227, not. chart. coaev.)<br \/>\nActum Kihl den 19. Juni 1676<br \/>\nReferirten D[omini] Judices wie weit sie mit der Inhaftierten Trinke\u00a0Preezen gekomen, + da\u00df repititio torturi geschehen, da dann ex actis so\u00a0viel erhellet, weilen sie Preetz cuia diabolis [sich mit dem Teufel eingelassen] Gott verl\u00e4ugnet, mit dem Satan verschiedene congressus gehalten, gro\u00dfe blasphemie begangen, Ihre Stieftochter die Hexerey gelehret, auch\u00a0die Oblaten mi\u00dfbrauchet: da\u00df sie also juxta Actis 109 Lants[-]Constit[ution] wie [= als] eine Za\u00fcberin mit dem Fewer vom Leben zum Tode\u00a0zu verdammen, und weilen auch ex actis erhellet, da\u00df Captiva Strafe schuldig gestanden von selbsten aus ihr Vatter Hinrich Busch [,] bekannt da\u00df er mit auf dem\u00a0Hexentanz gewesen *, Er Ihr auch das Hexen geleeret, welches\u00a0[Randnotiz: * ein wei\u00dfes Stigma am Leibe]\u00a0Sie danach nachgehends wieder gel\u00e4ugnet, dazu in b\u00f6sen Feen (?)\u00a0auch ex familia dergleichen b\u00f6sen Leute sein. Als[o] ist meretiret\u00a0da\u00df diese iudicia ad capturam efficirent, wor[auf] Domini Judices die\u00a0Gefangene \u00fcber ihre Deposition nochmals vernommen, + sie\u00a0bestendig bey ihrer Aussagen bleiben w\u00fcrde. Alsd[ann] da\u00df Busch zu gef\u00e4nglicher Haft zu bringen.\u00a0[Seitenende]<\/p>\n<div style=\"float: right; margin-left: 30px; text-align: center;\">\n<img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" src=\"http:\/\/www.einmetjennahmenspreetzen.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2014\/06\/04_hist_21_B\u00fcttelei-Folterkammer-Wendrich.jpg\" width=\"500\" height=\"579\"><br \/>\n<em>B\u00fcttelei 1855. Grundriss. Aus: Walter Wendrich: Die alte Kieler Stadtmauer.<br \/>\nMitteilungen der Gesellschaft f\u00fcr Kieler Stadtgeschichte Nr. 47, Kiel 1955.<\/em>\n<\/div>\n<p>Unklar ist, auf welche Weise Trinke Preetzen gefoltert wurde. Wir kennen den Ort \u2013 die im Erdgeschoss der <a href=\"http:\/\/www.einmetjennahmenspreetzen.de\/wordpress\/b\u00fcttelei\/\">B\u00fcttelei<\/a> befindliche Marterkammer \u2013 und den Frohn (landl\u00e4ufig Folterknecht): <a href=\"http:\/\/www.einmetjennahmenspreetzen.de\/wordpress\/paul-moeller-u\u2026lbrecht-pickel\/\">Paul M\u00f6ller<\/a>. \u200eMit hoher Sicherheit kann man ber\u00fcchtigte Instrumente wie den \u201eSpanischen Mantel\u201c (enger Schrank mit einw\u00e4rts ragenden Stacheln) f\u00fcr <a href=\"http:\/\/www.einmetjennahmenspreetzen.de\/wordpress\/kiel-im-jahr-1676\/\">Kiel<\/a> ausschlie\u00dfen. Daumenschrauben, Beinschrauben sowie eine Leiter zum Aufziehen hingegen d\u00fcrfte es gegeben haben. Auch eine Feuerstelle gab es in der Folterkammer.<\/p>\n<p>Entgegen einem verbreiteten Irrtum stellt Folterpraxis in der Fr\u00fchen Neuzeit de iure keine unkontrollierte Gewaltanwendung seitens sadistischer Inquisitoren dar. Sie steht im Dienst der Beibringung von Gest\u00e4ndnissen, die essentiell f\u00fcr den Urteilsspruch sind. Zudem folgt sie Regeln des Gerichtsverfahrens (Peinliche Halsgerichtsordnung Karls V., 1532). Festgelegt sind zum Beispiel H\u00e4ufigkeit, Dauer und Grad der Folter. Diese kaiserlichen Gesetze finden auch in Kiel Anwendung. Rechtsgutachten der Universit\u00e4t nehmen immer wieder unter die Lupe, ob die Prozessordnung eingehalten wurde.<\/p>\n<p>F\u00fcr Hinweise auf die physischen und psychischen Folgen von Folter dankt der Film namentlich dem Rechtsmediziner Professor Dr. med. R\u00fcdiger Lessig, Direktor des Universit\u00e4tsklinikums Halle (Saale).<\/p>\n<p>Da die erhaltenen Akten des Hexenfalls von 1676 nur wenige Anhaltspunkte \u00fcber die konkrete Folter- und Verh\u00f6rpraxis geben, zieht der Film einen regional und zeitlich benachbarten Fall zu Rate. Er ereignet sich 1685 im Kieler Zust\u00e4ndigkeitsbereich. Den Vorsitz f\u00fchrt der Kieler B\u00fcrgermeister Johannes Fuchs, der auch im Fall Preetzen mit von der Partie war &#8211; damals noch als Kieler Ratsherr.<br \/>\nDer Fall von 1685 ist weniger aufsehenerregend als der spektakul\u00e4re Hexenfall; es handelt sich lediglich um mehrfachen Diebstahl eines gewissen Jochim Silbergrape. Die Liste seiner Beute (u.a. Kleider, Leinen, Laken, Hemden, Halst\u00fcchter, 3 G\u00e4nseflicken, 4 Pfund Butter, ein halbes Brod und sieben Pfund Wolle &#8230;) liest sich nicht sensationell, doch auch eine Lade des Kirchenvogtes ist im Spiel, eine betr\u00e4chtliche Geldsumme fehlt, und Kirchendiebstahl f\u00e4llt unter Kapitalverbrechen. Silbergrape wurde zudem auf frischer Tat (bzw. auf der Flucht mit Diebesgut) ertappt. Man kennt ihn, er ist vorbestraft. Er ist offenbar teilgest\u00e4ndig, schweigt aber hartn\u00e4ckig zu einigen Fragen, unter anderem bez\u00fcglich des Schl\u00fcssels zur Lade. Auch nach mehrmaligem Verh\u00f6r bestreitet er die Vorw\u00fcrfe. Das Gericht setzt Fiskal (Staatsanwalt) und Defensor (Verteidiger) ein. Zum Gegenstand ihrer Diskussion werden u.a. einige seltsame Fundst\u00fccke in den Habseligkeiten Silbergrapes: In einer B\u00fcchse findet man vierbl\u00e4ttrige Kleebl\u00e4tter, Wachs, Erde und Kr\u00e4henaugen, die der Inquisit als Gl\u00fccksbringer bezeichnet. Der Defensor mag ihnen kein Gewicht beimessen, \u201eweil leider heutigen Tages bey den geringen und einf\u00e4ltigen Leuten nichts mehr als der Aberglaube im Schwange gehet\u201c. Auch h\u00e4lt er Tortur f\u00fcr nicht angezeigt. Der Fiskal aber wendet ein, dass laut Peinlicher Halsgerichts-Ordnung, Art. 62, jemand mit \u201epoena furti\u201c zu belegen sei, wer zum dritten Mal gestohlen habe. Silbergrape seien mindestens sieben Diebst\u00e4hle nachweisbar. Er beantragt, dass Silbergrape \u201ead effectum torquendi graviret wird\u201c. Diesem Antrag wird stattgegeben.<\/p>\n<p>Da der Dieb Silbergrape nicht gest\u00e4ndig (genug) ist, l\u00e4sst das Gericht foltern, und diese Folter wird akribisch dokumentiert, um 1) den Gutachtern der juristischen Fakult\u00e4t eine gute Materialbasis zu liefern und 2) sich abzusichern gegen den Vorwurf fahrl\u00e4ssiger Verfahrenspraxis. Der leitende Vorsitzende Johannes Fuchs wird die Protokolle sp\u00e4ter selbst herausgeben lassen (\u201eJohannis Fuchsii: Introductio in Processum Holsaticum\u201c). Fuchs ist beim folgenden, auszugsweise zitierten \u201epeinlichen Verh\u00f6r\u201c als Vorsitzender pers\u00f6nlich anwesend. Es beginnt am 9.7.1685 um 6 Uhr morgens und wird zwei Stunden dauern:<\/p>\n<p>1. Anf\u00e4nglich wurden Inquisitio die Schl\u00f6sser abgenommen \/ au\u00df seiner Zelle in die Kammer gebracht, wo er ermahnt wurde, die Wahrheit zum Diebstahl zu bekennen und es nicht zur Marter kommen zu lassen. Er antwortete, dass er den Diestahl nicht getan habe, er sei auch nicht dabei gewesen, w\u00fcsste anderes nicht zu sagen.<br \/>\n2. Hierauff geschah die territio verbalis, da der Scharff-Richter ihm die Instrumente vorzeigte und wie er es mit ihm machten wolte, vorsagte, darauf aber der Inquisit nichts anders sagte, als dass er solchen Diebstahl nicht verrichtet, weniger dabei gewesen w\u00e4re.<br \/>\n3. Nach diesen geschahe die territio realis mit ausziehung der Kleider, worauf er sagte, er h\u00e4tte schon gestanden, was er getan h\u00e4tte, k\u00f6nnte also nichts mehr bekennen.<br \/>\n4. Hierauff seyn ihm die Daumschrauben auff beide Daumen gesetzt, da er sagte, er k\u00f6nte nichts anders sagen, er h\u00e4tte den Diebstahl nicht verrichtet, er k\u00f6nnte nichts anders sagen, er h\u00e4tte den Diebstahl nicht verrichtet. Als er bei seinem Negieren geblieben, seien ihm die Spanischen Stiefel an beide Beine angelegt worden. Sobald diese lediglich zugeschraubt waren, habe er flugs begonnen zu sagen, er habe den Diebstahl getan, worauf ihm sofort die Daumschrauben und Spanischen Stiefel abgenommen worden. Als er nun seine Aussage tun sollte, sagte er, er h\u00e4tte es aus Pein gesagt, und es w\u00e4re nichts wahr. Daraufhin wurden ihm die H\u00e4nde gebunden, worauf er gest\u00e4ndig wurde. Er widerrief erneut, worauf man ihm wieder an H\u00e4nden band und die Spanischen Stiefel anlegte, worauf er schrie und man ihm einen Knebel in den Mund schob. Als er winkte, nahm man ihm den Knebel ab, und er sagte, er w\u00fcrde bekennen, worauf man ihm Stiefel und Hand-Linie abnahm und er den Diebstahl gestand.<br \/>\nAls er einen bestimmten Diebstahl (ver\u00fcbt bei Selent) nicht bekennt, wurden ihm erneut die Spanischen Stiefel angelegt, worauf er sehr rief, er h\u00e4tte nicht mehr gestohlen, als er gestanden h\u00e4tte, \u201ebat sehr \/ man m\u00f6chte ihn lo\u00df lassen \/ er h\u00e4tte nicht mehr gestohlen \/ hierauff wurde er auff die Leiter getahn \/ die Spanischen Stieffeln wieder angezogen \/ die F\u00fc\u00dfe an die Leiter gebunden \/ die Arme \u00fcber dem Kopf gelegt \/ und die H\u00e4nde mit der Treck Linie zum Auffziehen zusammen gebunden \/ da er dann flugs sagte \/ er w\u00e4re zu Selent gevesen \/ revocirte aber alsobald \/ er h\u00e4tte alda nicht gestohlen \/ hierauff wurde er ein wenig angezogen \/ dan er dann sagte \/ er h\u00e4tte nicht mehr gestohlen \/ als er ein klein wenig \u2013 etwa so lang, als man das ABC hersagen kann \u2013 hing, sagte er, er h\u00e4tte den Diebstahl in Selent getan, aber nicht mehr Diebstahl begangen \/ daher er flugs wieder los gelassen \/ und die Stiefel abgenommen worden.<br \/>\nZwei Stunden dauerte die Tortur. Nach Einsch\u00e4tzung des Gerichts ist Silbergrape \u201enicht lang \/ auch nicht scharff\u201c gefoltert worden.<\/p>\n<p>Der Inquisit wird nach dem Verh\u00f6r wieder in die Zelle gebracht. Am n\u00e4chsten Tag, 10.7.1685, f\u00fchrt man ihn in eine Stube, wo ihm in Gegenwart des B\u00fcrgermeisters Fuchs und der anderen Gerichtsherren seine Aussagen vorgelesen werden, worauf Silbergrape zu allen Punkten \u201efreywillig und ohne einigen Zwang ja sagte\u201c.<\/p>\n<p>Das Protokoll wird zur Begutachtung an die Juristische Fakult\u00e4t der <a href=\"http:\/\/www.einmetjennahmenspreetzen.de\/wordpress\/christian-albr\u2026s-universitaet\/\">Kieler Universit\u00e4t<\/a> \u00fcberstellt. Deren Rechtsgutachten sind rechtlich nicht verbindlich, in der Praxis aber ma\u00dfgeblich. Das Urteil \u00fcber Johannes Silbergrape ergeht am 21. August 1685: Der Angeklagte wird \u00f6ffentlich gest\u00e4upt und lebensl\u00e4nglich des Landes (Schleswig-Holstein \u201eund den dazu geh\u00f6rigen L\u00e4ndern Dithmarschen, Eiderstedt und allen ihren St\u00e4dten, G\u00fctern, D\u00f6rfern\u201c) verwiesen. Am 31.8.1685 wird das Urteil vollstreckt.\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Trinke Preetzen wurde mehrfach gefoltert, nachdem sie am 1.5.1676 in die B\u00fcttelei verlegt wurde. Das belegen die Eintr\u00e4ge in den Kieler Obergerichtsprotokollen. Trotz wiederholter Folter scheinen die Verh\u00f6re nicht die gew\u00fcnschten Ergebnisse erzielt zu haben. Das lag offenbar in der Weigerung der Inhaftierten begr\u00fcndet, unter Folter abgepresste Gest\u00e4ndnisse zu best\u00e4tigen, wenn die Folterwerkzeuge abgenommen waren. 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